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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - LVG 10/08   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - LVG 10/08 (https://dejure.org/2009,31681)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.01.2009 - LVG 10/08 (https://dejure.org/2009,31681)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - LVG 10/08 (https://dejure.org/2009,31681)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - LVG 10/08
    Dies ist ausnahmsweise nur dann der Fall, wenn sich aus der Verfassung ein expliziter Handlungsauftrag ergibt, wie im Falle des Art. 6 Abs. 5 GG, oder ein grundrechtlicher Schutzanspruch besteht (BVerfG, Beschluss v. 29.10.1987 - 2 BvR 624, 1080, 2029/83 - BVerfGE 77, 170 [214] - C-Waffen; Beschluss v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174, [201 f.] - Verkehrslärm; zum Verhältnis von grundrechtlichen Schutzanspruch und grundrechtlicher Schutzpflicht vgl. Krings, Grund und Grenze grundrechtlicher Schutzansprüche, 2003).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem herausgearbeitet, dass eine grundsätzlich bestehende Schutzpflicht nur dann verletzt wird, wenn der Gesetzgeber völlig untätig geblieben ist oder die getroffenen Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder unzureichend sind (BVerfG, Beschluss v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174, [202]).

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - LVG 10/08
    Wie das Bundesverfassungsgericht in einem Kammerbeschluss vom 13.12.2006 (BVerfG, 1 BvR 2084/05, DVBl. 2007, 489) festgestellt hat, können weder aus dem Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG bzw. Art. 18 LVerf) noch aus dem Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 GG bzw. Art. 9 LVerf) weiter gehende Ausnahmen der Einbeziehung von Grundstücken in Jagdgenossenschaften abgeleitet werden, da ansonsten die gesetzgeberische Grundkonzeption und die mit ihr verfolgten gemeinwohlbezogenen Zielsetzungen (Schutz vor Wildschäden durch Ausgestaltung der Hege unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes) in Frage gestellt würden.
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - LVG 10/08
    Dies ist ausnahmsweise nur dann der Fall, wenn sich aus der Verfassung ein expliziter Handlungsauftrag ergibt, wie im Falle des Art. 6 Abs. 5 GG, oder ein grundrechtlicher Schutzanspruch besteht (BVerfG, Beschluss v. 29.10.1987 - 2 BvR 624, 1080, 2029/83 - BVerfGE 77, 170 [214] - C-Waffen; Beschluss v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174, [201 f.] - Verkehrslärm; zum Verhältnis von grundrechtlichen Schutzanspruch und grundrechtlicher Schutzpflicht vgl. Krings, Grund und Grenze grundrechtlicher Schutzansprüche, 2003).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.03.2004 - LVG 9/03
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - LVG 10/08
    Dieser Wortlaut legt es nahe, dass nur gesetzgeberisches Tun, nämlich der Erlass eines (förmlichen) Landesgesetzes, zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht sein kann (LVerfG, Beschluss v. 02.03.2003 - LVG 9/03 - Rdnr. 12 f.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 10/09

    § 6c Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist

    Art. 75 Nr. 6 LVerf beschränkt die Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht auf die Gesetzesverfassungsbeschwerde (zu den Gründen ausführlich LVerfG, Beschl. v. 13.01.2009 - LVG 10/08 - RdNr. 2).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Daraus ergibt sich, dass nur gesetzgeberisches Tun, nämlich der Erlass eines (förmlichen) Landesgesetzes, zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht sein kann (LVerfG, Beschl. v. 13.01.2009 - LVG 10/08).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 18.10.2016 - LVG 4/15

    Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsgemeinde

    Dieser Wortlaut legt es nahe, dass nur gesetzgeberisches Tun, nämlich der Erlass eines (förmlichen) Landesgesetzes, zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht sein kann (vgl. LVerfG, Beschl. v. 13.01.2009 - LVG 10/08 -, LVerfGE 20, S. 397 [401], m. w. N.).
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